704 Reglement zum Planungsausgleich (PAR)
Das Reglement regelt den angemessenen Ausgleich von erheblichen Vorteilen, welche durch kommunale raumplanerische Massnahmen nach eidgenössischem und kantonalem Recht entstehen.
Es betrifft das Verhältnis zwischen Grundeigentümer oder Grundeigentümerin einerseits und Einwohnergemeinde andererseits. Das Reglement stützt sich auf das im Ingress genannte kantonale Planungsausgleichsgesetz und regelt die darüber hinaus gehenden kommunalen Aspekte.
Informationen
- Datum
- 4. Dezember 2019
- Preis
- CHF 5.00
Dokumente
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704_Planungsausgleichsreglement_PAR_2019_V_2019.pdf (PDF, 75.71 kB) | Download | 0 | 704_Planungsausgleichsreglement_PAR_2019_V_2019.pdf |
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