200 Personalordnung
Die Personalordnung definiert die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeitenden sowie die strategischen und operativen Grundsätze und die Zuständigkeiten im Personalbereich der Stadt Grenchen.
Die Personalordnung gilt nicht für
- im Dienst der Stadt Grenchen stehende Beamtinnen und Beamte,
- das dem kantonalen Personalrecht beziehungsweise dem Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn unterstellte Personal, insbesondere die Lehrpersonen der Volksschule mit Ausnahme der Schulleitungen; Anwendung finden aber städtische Regelungen bezüglich Dienstaltersgeschenken,
- privatrechtlich angestellte Mitarbeitende und Lernende.
Informationen
- Datum
- 20. Juni 2023
- Autor/-in
- Gemeindeversammlung
- Preis
- CHF 15.00
Dokumente
Name | |||
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200 Personalordnung 2023, V 2023 (PDF, 451.63 kB) | Download | 0 | 200 Personalordnung 2023, V 2023 |
Bestellformular
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