740 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze
Um die Verfügbarkeit der öffentlichen Parkplätze zu gewährleisten, zum Schutze insbesondere der Wohnquartiere vor Lärm und Luftverschmutzung, zur Entlastung der Strassen, Plätze und Quartiere vom Autoverkehr und namentlich zur Eindämmung des Pendlerverkehrs kann das Abstellen von leichten Motorwagen auf öffentlichen Parkplätzen örtlich und zeitlich beschränkt sowie der Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellt werden.
Informationen
- Datum
- 13. Dezember 2001
- Autor/-in
- Gemeindeversammlung
- Preis
- CHF 5.00
Dokumente
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740_Parkplatzreglement_2001_V_2017.pdf (PDF, 89.99 kB) | Download | 0 | 740_Parkplatzreglement_2001_V_2017.pdf |
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