702 Reglement über Gebühren im Planungs- und Bauverfahren

Die Bau-, Planungs- und Umweltkommission und die Baudirektion erheben für ihre Dienstleistungen im Planungs- und Bauverfahren Gebühren und Auslagen nach diesem Tarif.

Die Baudirektion erhebt Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes im Zusammenhang mit Bauarbeiten.

Informationen

Datum
16. Dezember 1998
Autor/-in
Gemeindeversammlung
Preis
CHF 5.00

Dokumente

Name
702_Baugebuehren_1998_V_2008.pdf (PDF, 109.04 kB) Download 0 702_Baugebuehren_1998_V_2008.pdf

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