Abmeldung
Sie ziehen von der Stadt Grenchen weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend bei der Einwohnerkontrolle ab.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Ausländerausweis
Gebühr: CHF 15.- pro erwachsene Person
Abmeldungen haben persönlich an unserem Schalter zu erfolgen oder als Schweizer können Sie diesen Behördengang auch über eUmzugCH tätigen. Mehr Informationen zu eUmzugCH erhalten Sie direkt auf der Internet-Seite von eUmzugCH (www.eumzug.swiss)
Preis
Name |
---|
Name | |||
---|---|---|---|
Abmeldeformular.pdf (PDF, 1.85 MB) | Download | 0 | Abmeldeformular.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 032 655 66 38 | einwohnerdienste@grenchen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Polizeiinspektorat | 032 655 66 98 | polizeiinspektorat@grenchen.ch |