Stadtkanzlei

Die Stadtkanzlei bildet das Bindeglied zwischen den politischen Behörden und der Verwaltung.

Die Stadtkanzlei fungiert als Drehscheibe und führt die Administration. 

Unsere Aufgaben

  • Vorbereitung der Geschäfte des Gemeinderates und der Gemeinderatskommission
  • Erstellung der Sitzungsprotokolle
  • Umsetzung der Behördenbeschlüsse bzw. Weiterleitung an zuständige Abteilungen
  • Organisation und Durchführung der Gemeindeversammlungen
  • Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
  • Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten Sélestat und Neckarsulm sowie zur Patengemeinde Unterschächen
  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Beglaubigung von Fotokopien

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson geleistet wird und Pass oder Identitätskarte zur Feststellung der Identität vorgezeigt werden.

Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.

Die Gebühr ist in bar zu entrichten (Termin nach Vereinbarung : 032 655 66 66). 

Das Formular Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind finden Sie hier.

Das Formular Bewilligung für Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittperson finden Sie hier.

 

Kontakt

Stadtkanzlei
Bahnhofstrasse 23
2540 Grenchen
032 655 66 66
stadtkanzlei@grenchen.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Personen

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