Taxiwesen
Das Polizeiinspektorat der Stadt Grenchen erteilt die Bewilligung für die Ausübung einer Taxiführerbewilligung und die Konzession für ein Taxigewerbe.
Die Konzession kann erteilt werden, an Personen, die
- handlungsfähig sind
- einen guten Leumund besitzen
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten
Taxiführerbewilligung wird erteilt, an Fahrer, welche
- den erforderlichen Führerausweis besitzt
- über genügende Ortskenntnisse verfügt (theoretische Prüfung)
- Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bietet
Gesuchsformulare, sowie weitergehende Informationen können beim Polizeiinspektorat bezogen werden
Telefon +41 (0)32 655 66 98
E-Mail polizeiinspektorat@grenchen.ch
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeiinspektorat | 032 655 66 98 | polizeiinspektorat@grenchen.ch |