Adressänderung
Sie haben innerhalb der Stadt Grenchen eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft in eine andere Wohnung gezogen? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen gebührenfrei zu melden. Als Schweizer können Sie diesen Behördengang auch über eUmzugCH tätigen. Mehr Informationen zu eUmzugCH erhalten Sie direkt auf der Internet-Seite von eUmzugCH (www.eumzug.swiss)
Haben Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis für die Meldung der Adressänderung an die kantonale Migrationsbehörde. Die Adressänderung bei der Migrationsbehörde ist gebührenpflichtig und bei Abholung des Ausländerausweises zu bezahlen.
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Adressänderung.pdf (PDF, 1.85 MB) | Download | 0 | Adressänderung.pdf |
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Einwohnerdienste | 032 655 66 38 | einwohnerdienste@grenchen.ch |
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Polizeiinspektorat | 032 655 66 98 | polizeiinspektorat@grenchen.ch |