Sozialdienst
Der Bereich Sozialdienst sichert die Existenz bedürftiger Einwohner/-innen und der vom Kanton zugeteilten Asylbewerber/-innen.
Im Zentrum der Dienstleistungen des Sozialdienstes steht, Betroffene beratend zu unterstützen, um ihnen die Kompetenzen zu vermitteln, ihre soziale und finanzielle Selbständigkeit wieder zu erlangen. Sozialhilfe wird erst dann gewährt, wenn sich die bedürftige Person nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
Das Recht auf Sozialhilfe ist in der Bundesverfassung verankert, wo Hilfe, Betreuung und Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind, garantiert werden. Diesem Recht steht die Pflicht der hilfesuchenden Person gegenüber, alles in seiner Möglichkeit zu tun, um seine wirtschaftliche Unabhängigkeit wieder zu erlangen.
Rechtsgrundlage der Sozialhilfe des Sozialdienstes bildet die Sozialhilfe - Amt für Gesellschaft und Soziales - Kanton Solothurn, sowie die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als auch die Richtlinien der Sozialbehörde Oberer Leberberg.
Weiterführende Links:
Auf kantonaler Ebene geht das Amt für Gesellschaft und Soziales detailliert auf das Thema Sozialhilfe ein
Zum Thema Asyl finden sich beim Amt für Gesellschaft und Soziales ebenfalls ausführliche Informationen
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
Montag, Mittwoch und Freitag
Dienstag und Donnerstag
Personen
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