Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz ist die Fachstelle der Sozialregion Oberer Leberberg für Abklärungen und Beistandschaften.
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Region Solothurn (KESB-RS) wird der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz tätig, wenn Erwachsene besonderen Schutz benötigen, weil sie nicht in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Der Kindes- und Erwachsenenschutz klärt ab, eruiert den Unterstützungsbedarf und führt die Massnahmen (Beistandschaften) durch.
Für Kinder und Jugendliche führen wir im Rahmen des Kindesschutzes Beistandschaften und Vormundschaften. Wir unterstützen Kinder und ihre Familien in schwierigen Situationen und Konflikten und helfen mit, Lösungen zu finden und gute Bedingungen für das weitere Zusammenleben zu erarbeiten. Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Region Solothurn (KESB-RS) klären wir zudem nach Eingang einer Gefährdungsmeldung ab, ob und wie das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person durch zivilrechtliche Massnahmen geschützt werden kann.
In der Sozialregion Oberer Leberberg übernehmen zusätzlich auch freiwillige private Mandatsträgerinnen und –träger Beistandschaften für schutzbedürftige Personen.
Unsere Aufgaben
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Abklärungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz im Auftrag der KESB
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Führen von zivilrechtlichen Kindesschutz- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Auftrag der KESB (Beistandschaften und Vormundschaften)
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Beratung und Unterstützung von privaten Mandatsträgerinnen und –trägern
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